Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Für die Ferienwohnungen „De Vrijewil“ gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten ab dem Zeitpunkt der Reservierung bis zu Ihrem Aufenthalt in unserer Wohnung.

Allgemein

  • Die Ferienunterkunft sollte am Anreisetag zwischen 15:00 und 21:30 Uhr bezogen werden.

Mieter, die nicht rechtzeitig an der Ferienadresse eintreffen (können), sind verpflichtet, uns rechtzeitig zu informieren, damit eine Regelung getroffen werden kann, damit sie den Schlüssel für die Ferienunterkunft erhalten.

  • Kosten, die zusätzlich zur Miete anfallen, sollten im Voraus zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart und im Mietvertrag festgehalten werden.
  • Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Schäden am Eigentum des Mieters oder Unfällen, es sei denn, es liegt ein Verschulden seinerseits vor.

Rechte und Pflichten des Vermieters

  • Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in gutem Zustand zu übergeben. Rechte und Pflichten des Mieters
  • Der Mieter darf das gemietete Objekt nicht an Dritte zur Vermietung oder Nutzung abtreten oder mehr Personen als vertraglich vereinbart dort wohnen lassen.
  • Der Mieter muss das Mietobjekt ordentlich und sauber bewohnen. Aufgetretene oder zuvor festgestellte Schäden müssen dem Vermieter gemeldet werden. Dies gilt auch für den Verlust von Teilen des Mietobjekts, von Einrichtungsgegenständen oder Hausrat.
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Mieter die Wohnung mit dem darin enthaltenen Inventar sauber und in gutem Zustand zurückgeben.
  • Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden.
  • Haustiere sind in den Schlafräumen und auf den Möbeln nicht erlaubt.
  • Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt.
  • Dem Mieter ist es untersagt, die Umgebung mit Lärm zu belästigen, insbesondere zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens.

Vorschuss

  • Bei der endgültigen Buchung der Wohnung zahlt der Mieter dem Vermieter einen Vorschuss von bis zu 50% der vereinbarten Miete. Die Kaution ist eine Vorauszahlung auf die Miete und wird zum Zeitpunkt der Abrechnung von der vereinbarten Miete abgezogen. Der Restbetrag der Miete wird innerhalb der festgelegten Frist gezahlt. – Der Vermieter ist erst dann an den Vertrag gebunden, wenn die Vorauszahlung eingegangen ist.

Stornierungsbestimmungen

Die Ferienwohnungen „De Vrijewil“ sind eine VOF und ein kleines Unternehmen. Relativ kurzfristige Stornierungen haben große Auswirkungen auf die Belegung, die wir jährlich zu erreichen versuchen, denn es ist keineswegs ausgemacht, dass wir für die stornierten Termine eine alternative Belegung erreichen können. Um unser Geschäft und unsere Einnahmen zu schützen, haben wir Stornobedingungen festgelegt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, uns zu kontaktieren, wenn Sie stornieren müssen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie durch die Umstände an den von Ihnen gebuchten Terminen verhindert sind, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen. Wenn der Mieter, aus welchem Grund auch immer, einen abgeschlossenen Mietvertrag storniert oder seine Rechte aus dem Vertrag ohne ausdrückliche Stornierung ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, verwirkt er eine Entschädigung an den Vermieter. Diese Entschädigung beläuft sich auf: A) 30% des Mietpreises bei Stornierung 42 Tage vor Ankunft.

  1. B) 60% des Mietpreises bei einer Stornierung bis zu 28 Tagen vor der Ankunft. C) 90% des Mietpreises bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor der Ankunft.
  2. D) 100% des Mietpreises bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Anreise oder bei Nichterscheinen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Auflösung

Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist:

  1. Wenn der volle Mietbetrag nicht zu Beginn des Mietzeitraums bezahlt wird;
  2. Wenn der Mieter die gemietete Immobilie vorzeitig verlässt;
  3. Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder der Geschäftsordnung nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Unbeschadet der Haftung des Mieters für den vollen Mietpreis in den unter a, b und c genannten Fällen ist der Vermieter verpflichtet, zur Begrenzung des in diesen Fällen entstandenen Schadens zu versuchen, das Objekt für die Zeit, in der es vom Mieter nicht genutzt wird, anderweitig zu vermieten; der dadurch erhaltene Betrag wird von der vom Mieter geschuldeten Miete abgezogen. Dies gilt auch, wenn der Mieter durch persönliche oder andere Umstände an der Nutzung des Mietobjekts gehindert wird.